Hinzuverdienst Rente – Das solltest du wissen

2022 steigt das Renten-Einstiegsalter auf 65 Jahre und 11 Monate, es wird schrittweise bis 2029 auf 67 Jahre angehoben (es gibt hier allerdings einige Ausnahmen). Viele Rentner möchten dann dennoch weiterhin nicht nutzlos sein und gern Geld dazuverdienen. Welche Regeln dabei gelten, erfährst du hier.

Wenn du als Renter hinzuverdienst, solltest du über manche Regeln Bescheid wissen
Wenn du als Renter hinzuverdienst, solltest du über manche Regeln Bescheid wissen
© christian buehner via unsplash.com / CC0

Hinzuverdienst Rente: Das musst du beachten

Der Zuverdienst von Rentnern darf unbegrenzt ausfallen. Doch das Finanzamt wird sich sehr für diesen Verdienst interessieren und gegebenenfalls Steuern erheben.

Bei Alleinstehenden sind bei dem Hinzuverdienst Rente im Jahr 2022 unter 9.984 Euro steuerfrei, bei Ehepaaren 19.968 Euro (abzüglich Werbungssteuern etc.). Man bezeichnet dies als „Grundfreibetrag“.

Wenn du weiterhin arbeiten möchtest

Wer sich im Ruhestand nicht vom Beruf verabschieden möchte, kann erstmal auf eine Rentenzahlung verzichten und weiterhin in die Rentenkasse einzahlen. Es gibt dann 0,5% Rentenzuschlag.

Möchte man bereits einen Betrag pro Monat ausgezahlt bekommen, kann dieser zwischen 10 und 99 Prozent der Rente betragen, dennoch darf man bis zu 46.060 Euro pro Jahr dazuverdienen. Wer mehr verdient, muss dieses bis zu einer Höhe von 40% auf die Rente anrechnen lassen. 

Was gilt als Frührentner?

Wer Abzüge bei der Rente in Kauf nimmt, darf als Frührentner schon im Alter von 63 Jahren in den Ruhestand gehen. Sonst liegt das Frührentner-Alter Seite 2022 bei 64 Jahren und zwei Monaten für alle, die nach 1959 geboren sind und 45 Beitragsjahre voll haben. Als Frührentner werden einem 3,6% von der Rente abgezogen. Diesen Betrag kann man jedoch mit zusätzlichen Beitragszahlungen teilweise oder sogar ganz ausgleichen. Hier lohnt es sich, eine individuelle Beratung einzuholen.

Teilrentenbezug

Als Frührentner ist man daran gebunden, dass man nur bis zu 6.300 Euro ohne Abschlag pro Jahr dazuverdienen darf. Alles, was darüber liegt, wird durch 12 geteilt – davon werden 40% vom Rentenbezug abgezogen.

In den Corona-Jahren 2021 bis 2022 ist diese Grenz aus Personal-Engpässen auf 46.060 Euro im Jahr angehoben worden.

Was gilt bei einer Erwerbsminderung im Alter?

Hier darf man 6.300 € pro Jahr verdienen. Ist eine teilweise Erwerbsminderung gegeben, wird jedes Jahr ein individueller Zuverdienst auf Grundlage der vergangenen 15 Jahre berechnet und mit der Mindesthinzuverdienstgrente von 15.989,40 Euro in 2022 verglichen. Du darfst dann den höheren Wert verdienen.

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